Trainings- und Spielbetrieb ab 01. Juli 2020 wieder möglich

Der Fußball ist auch im Amateurfußball wieder da. Ab dem 01. Juli 2020 tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft und erlaubt wieder den normalen Trainingsbetrieb. Es ist wieder erlaubt in Gruppen bis zu 20 Personen zu trainieren und auch ein Spielbetrieb ist unter gewissen Auflagen wieder möglich. Grundsätzlich soll auch im Training weiter auf einen Abstand von 1,5 m geachtet werden, davon ausgenommen sind aber für das Training übliche Spiel- und Übungssituationen. Das heißt genauer gesagt, dass Fußball wieder vollumfänglich trainiert und auch gespielt werden darf.

Denn auch der Spielbetrieb ist unter gewissen Auflagen wieder möglich. Da die baden-württembergischen Fußballverbände in einem außerordentlichen Verbandstag die Saison zwar abgebrochen hat, heißt das aber, dass ab 01. Juli 2020 Freundschaftsspiele und Blitzturniere (max. vier Mannschaften) wieder möglich sind. Die Regelungen für Sportwettkämpfe sehen vor, dass Veranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern wieder möglich sind. Ab 01. August 2020 erhöht sich die Anzahl der insgesamt zugelassenen Personen auf 500. Dabei ist die Aufteilung unter Sportlern und Zuschauern egal. Ein Ligabetrieb für die neue Saison erfordert ein Hygienekonzept des Vereins.

Zudem ist es auch wieder möglich Umkleiden und Duschen am Sportgelände zu nutzen. Dabei muss auf den Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden und es soll sich zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

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