Spiele für Zuschauer nur mit 2G+ – Spieler brauchen 2G für Training und Spielbetrieb – Ausnahme für unter 17 Jährige – Spielbetrieb wird vorerst fotgesetzt

Durch des aktuellen Infektionsgeschehens und der in die Höhe schießenden Zahlen, sind wir in Baden-Württemberg aufgrund der neuen Corona-Verordnung in der sogenannten „Alarmstufe II“. Diese hat auch für den Sport Folgen.

Zuschauer und Zuschauerinnen benötigen für die Spiele einen 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) und zusätzlich noch einen negativen Antigen-Schnelltest (zertifiziert) und fallen somit unter die 2G+ Regelung. Wir bitte alle, die in den wenigen noch verbleibenden Spielen vorhaben als Zuschauer zu einem Spiel zu kommen, sich daran zu halten und die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Wir bieten bei Heimspielen an, dass ein eigener Schnelltest von zu Hause mitgebracht werden kann und dieser unter Aufsicht am Eingang des Sportplatz durchgeführt werden kann (gilt dann als zertifiziert).

Spieler und Spielerinnen, sowie alle weiteren mitwirkenden Personen ab 18 Jahren benötigen einen 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen).

Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahre gelten als Getestet und sind somit gleichgesetzt mit geimpften oder genesenen Personen.

Der badische Fußballverband hat entschieden, dass der Spielbetrieb fortgesetzt wird, solange dies gesetzlich erlaubt ist.

Hier geht es zum ausführlicheren Bericht des bad. Fußballverbandes

CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg

Corona FAQ des bad. Fußballverbandes